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Appenzell IR führt Kunststoffsammlung ein
Fragen rund um das Thema Kunststoffe
Wer sammelt in der Schweiz Haushaltsplastik?
Zertifizierte Systembetreiber des Verbands «Schweizer Plastic Recycler» VSPR sammeln gemischte Haushaltskunststoffe in der ganzen Schweiz. Seit 2022 wird neu auch Styropor (expandiertes Polystyrol) gesammelt und verwertet. Alle diese Systembetreiber erhalten ein Zertifikat (Qualitätslabel), für das sie jedes Jahr strenge Auflagen erfüllen müssen.
Wie werden die Systembetreiber kontrolliert?
Der VSPR betreibt ein schweizweites Sammel- und Kontrollsystem und vergibt jährlich ein Qualitätslabel. Das auf dem Sammelsack gut erkennbare Gütezeichen garantiert, dass die gesammelten Plastikabfälle von den beteiligten Sammelfirmen (Systembetreibern) und ihren Behandlungspartnern unter strengen Auflagen recycelt und verwertet werden. Der Verband veröffentlicht jedes Jahr entsprechende Zahlen im Rahmen eines Monitoringberichts. Eine unabhängige Zertifizierungs- und Kontrollstelle sorgt für die Einhaltung der Kriterien und prüft die Firmen/Systembetreiber sowie auch deren Partner, Sortierer und Verwertungsanlagen vor Ort.
Wohin geht das gesammelte Material?
Die gesammelten Plastikabfälle gehen zu einer Sortieranlage im grenznahen Ausland. In der Schweiz gibt es noch keine Sortieranlage, der Bau einer solchen Anlage ist aber geplant. Das sortierte Material kommt in die Schweiz zurück und wird im Inland zu Regranulat verarbeitet und wieder in der Kunststoffindustrie, z.B. für Rohre, Folien und Verpackungen eingesetzt. Sortierreste werden ebenfalls wieder in der Schweiz thermisch verwertet (Zementindustrie/KVA). Momentan ist es nicht erlaubt, aus gebrauchten Lebensmittelverpackungen wieder neue Lebensmittelverpackungen herzustellen.
Wie viele Prozente des Inhalts des Sacks werden recycelt?
Der Verband verwendet eine von der Empa entwickelte Methode, um die Industrierückführungsquote zu berechnen und lässt diese extern prüfen. Diese Methode ist sehr streng und berücksichtigt sämtliche Verluste im Recyclingprozess und zählt nur das Material, das wieder in der Industrie eingesetzt werden kann. Durch die fortschrittlichen technischen Möglichkeiten bei der Sortierung und Verarbeitung wird eine jährlich steigende Recyclingquote erreicht. Die zertifizierten Systembetreiber müssen folgende Vorgabe erfüllen: eine Industrierückführungsquote von minimal 55 Prozent ab 2025, 60 Prozent ab 2028 und 65 Prozent ab 2030. Im Jahr 2023 konnten 54,6 Prozent der stofflichen Verwertung zugeführt werden.
Was passiert mit den nicht recycelbaren Rückständen, den sogenannten «Sortierresten»?
Seit 2024 werden sämtliche Sortierreste ins Inland zurückgeführt, um sicherzustellen, dass die Sortierresten keinesfalls in die Umwelt gelangen, sondern in Schweizer Zementwerken oder Kehrichtverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Wo nicht anders möglich, werden Mengenäquivalente zurückgeführt.
Wie kann man die Qualität des Sammelmaterials verbessern?
Durch Design for Recycling wird schon die Verpackung so designt, dass sie möglichst nur aus einem einheitlichem Material besteht und leicht in Bestandteile zerlegt werden kann, bzw. sich Verschmutzungen wie Etiketten leicht ablösen. Dem anhaltenden Trend nach nicht recycelbaren Mehrschicht-Verpackungen, sogenannten «Verbundverpackungen» oder Multilayern wird so entgegengewirkt. Auch die Konsument*innen können einen wichtigen Beitrag zur Qualität leisten, indem sie nur recyclierbare Verpackungen sammeln.
Wie kann man die Qualität des recycelten Materials, das wieder eingesetzt wird, verbessern?
Der Erfolg des Recyclings misst sich daran, wieviele Rohstoffe aus den gesammelten Haushaltsverpackungs-Abfällen wieder zurückgewonnen werden können und welche Anwendungen daraus entstehen. Kabelschutzrohre oder Folien sind solche hochwertigen Anwendungen, für die in der Industrie eine hohe Nachfrage besteht.
Ist die Kunststoffsammlung nachhaltig? Wie hoch ist der Umweltnutzen?
Wer seine Haushaltskunststoffe sammelt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Schonung der Erdöl-Ressourcen und Senkung des CO2-Ausstosses. Erstens wird durch das Recycling die Verbrennung vermieden und zusätzlich muss bei neuen Kunststoffprodukten nicht auf Erdöl zurückgegriffen werden, sondern Erdöl kann durch recyceltes Material sogenanntes Sekundärmaterial ersetzt werden.
Konkret wird mit jedem kg Kunststoff, das dem Recycling statt der Verbrennung zugeführt wird, 2,83 kg CO2 eingespart. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von 1 kg Rezyklat aus Kunststoff-Abfällen im Vergleich mit Primärmaterial (Neumaterial) 3 Liter Erdöl eingespart werden. Produkte, die aus Recyclingmaterial aus Haushalten und Industrie hergestellt werden, haben so einen tieferen CO2-Fussabdruck.
Würden die Sammlung von Kunststoffverpackungen aus Haushalten in der Schweiz komplett ausgebaut, so könnten rund 112’000t Kunststoffe und Getränkekartons gesammelt werden und damit mit heutiger Verarbeitungstechnologie rund 160’000t CO2 eingespart werden.
Warum gehören PET-Falschen nicht in den Sack?
Die Separatsammlung von PET-Getränkeflaschen ist mit einer stofflichen Verwertungsquote von über 80 Prozent seit Jahren ein Erfolg. Die Finanzierung der stofflichen Verwertung von PET-Getränkeflaschen erfolgt durch ein auf Freiwilligkeit basierendem System, welches durch den Verein PRS betrieben wird. An über 50‘000 Sammelstellen in der Schweiz werden PET-Getränkeflaschen gesammelt.
Aus separat gesammelten PET-Getränkeflaschen lassen sich qualitativ hochwertige Rezyklate mit bestehender Nachfrage und gutem Marktwert herstellen. Von der Ökobilanz her erweist sich das «bottle-to-bottle-Recycling» (Herstellung neuer PET-Getränkeflaschen) als am wertigsten.
Warum sind die Säcke kostenpflichtig?
Während beispielsweise für Glas- oder PET-Flaschen bereits beim Verkauf eine sogenannte vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben wird, erfolgt die Finanzierung der gemischten Kunststoffsammlung wie beim Kehricht über eine Sackgebühr. Mit den Gebühren werden insbesondere die Sammellogistik, die Sortierung, die Zuführung des verwendbaren Materials in die Wiederverwertung sowie die thermische Behandlung der nicht verwertbaren Reststoffe abgegolten.