21. Oktober 2025
Entwurf der Verpackungsverordnung – VSPR informiert
Am 16. Oktober 2025 endete die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf der neuen Verpackungsverordnung (VerpV). Ziel der Verordnung ist es, die Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich zu stärken und insbesondere für Kunststoffverpackungen einheitliche Vorgaben einzuführen. Im Zentrum der neuen Verordnung steht zudem eine Rücknahmepflicht des Handels für Verpackungen jeglicher Art.
Als Verband Schweizer Plastic Recycler (VSPR) haben wir eine umfassende Stellungnahme eingereicht. Unsere Einschätzung stützt sich auf das Fachwissen unserer Mitglieder sowie auf langjährige Erfahrung in der Erfassung, Sortierung und stofflichen Verwertung von Kunststoffverpackungen aus Haushalten.
Kernstück des Verordnungsentwurfs sind Rücknahme- und Verwertungspflichten für Hersteller:innen, sowie Händler:innen, die Kunststoffverpackungen in Verkehr bringen. Wer nicht Teil einer anerkannten Branchenlösung ist, soll künftig dazu verpflichtet werden, diese Verpackungen in Verkaufsstellen zurückzunehmen und einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Ergänzt wird diese Vorgabe durch verbindliche Verwertungsziele: Mindestens 55 Prozent der Einwegverpackungen aus Kunststoff und 70 Prozent der Getränkekartons sollen stofflich verwertet werden. Wird diese Zielerreichung verfehlt, sieht der Entwurf weitergehende Massnahmen vor – etwa die Einführung eines Pfandsystems oder einer vorgezogenen Gebühr.
In seiner Stellungnahme begrüsst der VSPR grundsätzlich die Stossrichtung der neuen Verordnung. Die stoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen soll gefördert, bestehende Strukturen gestärkt und die Mitverantwortung der Inverkehrbringer gesetzlich verankert werden. Das sind Ziele, die der VSPR seit Jahren aktiv verfolgt. Unsere Sammelsysteme betreiben heute bereits über 1’000 Sammelstandorte in der Schweiz – mit klaren Qualitätsvorgaben, externem Monitoring und kontrollierter Verwertung. Die Rücknahmepflicht für Verpackungen soll auf alle Verpackungstypen ausgeweitet werden, was Herausforderungen bei der Überwachung und Kontrolle mit sich bringt, jedoch durch den VSPR ebenfalls begrüsst wird.
Gleichzeitig sieht der VSPR im Verordnungsentwurf auch kritische Punkte. So fehlt es an konkreten, nachvollziehbaren Zielvorgaben – etwa zum Rezyklateinsatz, zu Mindestanforderungen an das Verpackungsdesign oder zur Anerkennung bestehender Branchenlösungen. Auch der vorgeschlagene Verwertungszielwert von 55 Prozent ist aus heutiger Sicht sehr hoch angesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Wert unter den bestehenden Marktbedingungen – mit tiefem Kunststoffpreis, fehlenden Rezyklat-Anreizen und der Konkurrenz zum Gebührensack – schwer erreichbar ist.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Rolle der Branchenlösungen. Der Verordnungsentwurf räumt ihnen zwar eine wichtige Funktion ein, definiert jedoch keine konkreten Anforderungen an deren Ausgestaltung, Qualitätssicherung oder Transparenz. Hier fordert der VSPR Klarheit: Systeme wie das unsrige – mit Lizenzierung, Charta, Monitoringhandbuch und unabhängiger Kontrolle – bieten eine erprobte Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Um die Zielerreichung zu sichern, braucht es verbindliche Standards, aber auch technologische Offenheit, um Innovationen nicht zu behindern.